Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-11, VII-Verg 23/09

VII-Verg 23/09Obergericht11.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-11

Aktenzeichen: VII-Verg 23/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1111.VII.VERG23.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen durch Unterlassen einer fristgemäßen Entscheidung durch die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg (VK 04/08) fingierte Zurückweisung seines Nachprüfungsantrages wird – unter Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin) trägt der Antragsteller.

Der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 16.000 Euro festgesetzt.

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