I-2 U 89/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-12, I-2 U 89/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-12, I-2 U 89/08
I-2 U 89/08Obergericht12.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 89/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-12
Aktenzeichen: I-2 U 89/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1112.I2U89.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 4. September 2008 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 14.10.2009 auf 2.000.000 ,-- € und für die Zeit seit dem 15.10.2009 auf 1.000.000 ,-- € festgesetzt.
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