I-1 U 12/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-17, I-1 U 12/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-17, I-1 U 12/09
I-1 U 12/09Obergericht17.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 12/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-17
Aktenzeichen: I-1 U 12/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1117.I1U12.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12.12.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.