Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-17, I-1 U 12/09

I-1 U 12/09Obergericht17.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 12/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-17

Aktenzeichen: I-1 U 12/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1117.I1U12.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.12.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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