I-12 U 186/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-19, I-12 U 186/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-19, I-12 U 186/08
I-12 U 186/08Obergericht19.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 186/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-19
Aktenzeichen: I-12 U 186/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1119.I12U186.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.11.2008 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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