Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-19, I-12 U 186/08

I-12 U 186/08Obergericht19.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 186/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-19

Aktenzeichen: I-12 U 186/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1119.I12U186.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.11.2008 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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