VI-Kart 8/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-Kart 8/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-Kart 8/09 (V)
VI-Kart 8/09 (V)Obergericht25.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 8/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: VI-Kart 8/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1125.VI.KART8.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen das Schreiben des Vorsit-zenden der 9. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes vom 1. Ok-tober 2008 (B 9 – 165/08) wird verworfen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1. auferlegt. Sie hat zudem dem Bundeskartellamt und der Beigeladenen zu 2. die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Wert des Beschwerdeverfahrens: 100.000 €.
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