VI-3 Kart 48/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-3 Kart 48/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-3 Kart 48/08 (V)
VI-3 Kart 48/08 (V)Obergericht25.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 48/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: VI-3 Kart 48/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1125.VI3KART48.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 vom 22. September 2008 - BK 4-07/107- wird zurückgewiesen.
Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.
Die Beigeladenen tragen ihre Auslagen selbst.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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