Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-3 Kart 48/08 (V)

VI-3 Kart 48/08 (V)Obergericht25.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 48/08 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-25

Aktenzeichen: VI-3 Kart 48/08 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1125.VI3KART48.08V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 vom 22. September 2008 - BK 4-07/107- wird zurückgewiesen.

Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.

Die Beigeladenen tragen ihre Auslagen selbst.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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