VI-3 Kart 57/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-3 Kart 57/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-3 Kart 57/08 (V)
VI-3 Kart 57/08 (V)Obergericht25.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 57/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: VI-3 Kart 57/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1125.VI3KART57.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 22. September 2009 - BK4-07/100 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Betroffenen auferlegt. Sie hat zudem der Bundesnetzagentur die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Auslagen zu erstatten.
III.
Beschwerdewert: €.
IV.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.