Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-26, I-10 U 42/09

I-10 U 42/09Obergericht26.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 42/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-26

Aktenzeichen: I-10 U 42/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1126.I10U42.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 10. März 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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