I-23 U 37/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-27, I-23 U 37/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-27, I-23 U 37/09
I-23 U 37/09Obergericht27.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 37/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-27
Aktenzeichen: I-23 U 37/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1127.I23U37.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 12.2.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 166.400,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.4.2008 zu zahlen und den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von EUR 2.160,60 freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 38 %, dem Beklagten zu
62 % zur Last. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 27 %, dem Beklagten zu 73 % zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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