I-3 Wx 195/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-30, I-3 Wx 195/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-30, I-3 Wx 195/09
I-3 Wx 195/09Obergericht30.11.2009
Regest
BGB § 181, 2. Fall; FamFG § 382 Abs. 4 Satz 1 Bei einer zur Eintragung ins Handelsregister anzumeldenden Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung gegenüber Beteiligungsunternehmen nach der Vorschrift des § 181, 2. Fall BGB ist klarzustellen, gegenüber welcher Beteiligungsgesellschaft die Befreiung gelten soll. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2009 – I-3 Wx 195/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 195/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: I-3 Wx 195/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1130.I3WX195.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
BGB § 181, 2. Fall; FamFG § 382 Abs. 4 Satz 1
Bei einer zur Eintragung ins Handelsregister anzumeldenden Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung gegenüber Beteiligungsunternehmen nach der Vorschrift des § 181, 2. Fall BGB ist klarzustellen, gegenüber welcher Beteiligungsgesellschaft die Befreiung gelten soll.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2009 – I-3 Wx 195/09
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Geschäftswert: 2.500,-- €
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