VII-Verg 41/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-30, VII-Verg 41/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-30, VII-Verg 41/09
VII-Verg 41/09Obergericht30.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 41/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: VII-Verg 41/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1130.VII.VERG41.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabe-kammer des Bundes vom 21. September 2009 (VK 2-126/09) wird zurückgewiesen.
Der Beschluss vom 20. Oktober 2009 ist gegenstandslos.
Der Hilfsantrag der Antragsgegnerin auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags ist damit gegenstandslos.
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