I-10 U 43/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-03, I-10 U 43/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-03, I-10 U 43/09
I-10 U 43/09Obergericht03.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 43/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-03
Aktenzeichen: I-10 U 43/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1203.I10U43.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das am 12. März 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.132 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.391 € seit dem 20.07.2008 sowie aus weiteren 3.391 € seit dem 20.08.2008, sowie aus jeweils weiteren 3.391,50 € seit dem 20.09.2008, 20.10.2008, 20.11.2008, 20.12.2008, 20.01.2009, 20.02.2009, sowie aus 507,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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