I-24 U 89/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-07, I-24 U 89/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-07, I-24 U 89/09
I-24 U 89/09Obergericht07.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 89/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-07
Aktenzeichen: I-24 U 89/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1207.I24U89.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung im Beschlussverfahren (§ 522 Abs. 2 ZPO) zurückzuweisen. Der Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der für den 15. Dezember 2009 vorgesehene Senatstermin entfällt.
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