Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-09, I-6 W 45/09

I-6 W 45/09Obergericht09.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 45/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: I-6 W 45/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1209.I6W45.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 9. September 2009 gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 14. August 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erst in der Beschwerdeinstanz angefallenen Kosten der Streithilfe werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Beschwerdewert: 500.000,– €.

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