VII-Verg 37/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-09, VII-Verg 37/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-09, VII-Verg 37/09
VII-Verg 37/09Obergericht09.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 37/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-09
Aktenzeichen: VII-Verg 37/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1209.VII.VERG37.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. September 2009 (VK 1 - 158/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen und der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 65.000 Euro
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