I-10 U 88/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-10 U 88/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-10 U 88/09
I-10 U 88/09Obergericht10.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 88/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-10
Aktenzeichen: I-10 U 88/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1210.I10U88.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklag-ten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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