I-12 U 30/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-12 U 30/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-12 U 30/09
I-12 U 30/09Obergericht10.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 30/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-10
Aktenzeichen: I-12 U 30/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1210.I12U30.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.12.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
a) 5.113,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz ab Klagezustellung zu zahlen;
b) ab August 2007 monatlich im Voraus bis zum 3.Werktag eines jeden Mo-
nats 255,65 € zu zahlen, jedoch begrenzt auf die vom Kläger seit dem
01.11.2005 erbrachten Sozialhilfeleistungen für Frau W. A...,
wohnhaft im Alten- und Pflegeheim St. L... in R. und be-
schränkt auf die Lebensdauer von Frau W. A....
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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