I-3 Wx 218/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-3 Wx 218/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, I-3 Wx 218/09
I-3 Wx 218/09Obergericht10.12.2009
Regest
BGB §§ 1913, 2216 Abs. 2 Satz 2, 2368 Abs. 1 Satz 2 Geht es um die Wahrnehmung der Rechte der (unbekannten) Nacherben gegenüber dem Testamentsvollstrecker und ist ihnen deshalb rechtliches Gehör zu gewähren (hier: sowohl vor der Entscheidung nach § 2216 Abs. 2 Satz 2 BGB als auch vor Erteilung eines entsprechenden Testamentsvollstreckerzeugnisses), so sind die unbekannten Nacherben in Bezug auf die Bestellung eines Nachlasspflegers fürsorgebedürftig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 – I-3 Wx 218/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 218/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-10
Aktenzeichen: I-3 Wx 218/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1210.I3WX218.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
BGB §§ 1913, 2216 Abs. 2 Satz 2, 2368 Abs. 1 Satz 2
Geht es um die Wahrnehmung der Rechte der (unbekannten) Nacherben gegenüber dem Testamentsvollstrecker und ist ihnen deshalb rechtliches Gehör zu gewähren (hier: sowohl vor der Entscheidung nach § 2216 Abs. 2 Satz 2 BGB als auch vor Erteilung eines entsprechenden Testamentsvollstreckerzeugnisses), so sind die unbekannten Nacherben in Bezug auf die Bestellung eines Nachlasspflegers fürsorgebedürftig.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2009 – I-3 Wx 218/09
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
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