Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-10, II-10 WF 24/09

II-10 WF 24/09Obergericht10.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 24/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-10

Aktenzeichen: II-10 WF 24/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1210.II10WF24.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsge-richts Neuss – Familiengericht – vom 28.07.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung des Rechtsanwalts S. werden in Abänderung des Festsetzungsbeschlusses vom 03.06.2009 die ihm aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf EUR 542,16 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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