Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-14, I-18 W 79/09

I-18 W 79/09Obergericht14.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 W 79/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-14

Aktenzeichen: I-18 W 79/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1214.I18W79.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10.07.2009 - 15 O 462/08 - teilweise dahin abgeändert, dass von dem Kläger 1.635 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.06.2009 an die Beklagte zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

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