I-18 W 79/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-14, I-18 W 79/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-14, I-18 W 79/09
I-18 W 79/09Obergericht14.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 W 79/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-14
Aktenzeichen: I-18 W 79/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1214.I18W79.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 10.07.2009 - 15 O 462/08 - teilweise dahin abgeändert, dass von dem Kläger 1.635 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.06.2009 an die Beklagte zu erstatten sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.