I-20 U 158/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-15, I-20 U 158/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-15, I-20 U 158/08
I-20 U 158/08Obergericht15.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 158/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-15
Aktenzeichen: I-20 U 158/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1215.I20U158.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Juni 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagen die Kosten des Rechtsstreits nicht als Gesamtschuldner, sondern nach Kopfteilen tragen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,-- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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