I-20 U 161/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-15, I-20 U 161/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-15, I-20 U 161/08
I-20 U 161/08Obergericht15.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 161/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-15
Aktenzeichen: I-20 U 161/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1215.I20U161.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf vom 27.05.2008 wird zurückgewiesen, womit die Widerklage abgewiesen ist.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Beklagten als Gesamt-schuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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