Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-15, I-20 U 161/08

I-20 U 161/08Obergericht15.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 161/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-15

Aktenzeichen: I-20 U 161/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1215.I20U161.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf vom 27.05.2008 wird zurückgewiesen, womit die Widerklage abgewiesen ist.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Beklagten als Gesamt-schuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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