I-4 U 15/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-15, I-4 U 15/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-15, I-4 U 15/09
I-4 U 15/09Obergericht15.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 15/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-15
Aktenzeichen: I-4 U 15/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1215.I4U15.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Januar 2009 verkündete
Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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