VI-3 Kart 61/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-16, VI-3 Kart 61/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-16, VI-3 Kart 61/09 (V)
VI-3 Kart 61/09 (V)Obergericht16.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 61/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: VI-3 Kart 61/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1216.VI3KART61.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 18. Dezember 2008 - BK8-08/006 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Betroffenen auferlegt. Sie hat zudem die der Bundesnetzagentur entstande-nen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV.
Wert des Beschwerdeverfahrens: €.
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