VII-Verg 32/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-16, VII-Verg 32/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-16, VII-Verg 32/09
VII-Verg 32/09Obergericht16.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 32/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: VII-Verg 32/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1216.VII.VERG32.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Antragstellerin der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-11/2009-L) vom 17. August 2009 aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die dem Antragsgegner und der Beigeladenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwenigen Aufwendungen trägt die Antragstellerin.
Die Hinzuziehung von anwaltlichen Bevollmächtigten war für den Antragsgegner und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1,3 Mio. € festgesetzt.
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