II-10 WF 35/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-17, II-10 WF 35/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-17, II-10 WF 35/09
II-10 WF 35/09Obergericht17.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 35/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-17
Aktenzeichen: II-10 WF 35/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1217.II10WF35.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsge-richts Neuss – Familiengericht – vom 06.10.2009 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die als Erinnerung auszulegende „sofortige Beschwerde“ des Antragstellers vom 10.08.2009 (Bl. 31 PKH-Heft) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss – Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle – vom 22.07.2009 (Bl. 30 PKH-Heft) wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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