I-16 U 160/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-18, I-16 U 160/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-18, I-16 U 160/09
I-16 U 160/09Obergericht18.12.2009
Regest
§§ 103, 108 Abs. 1 Satz 1, 116 Satz 1 InsO Der Handelsvertretervertrag erlischt nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Handelsvertreters; dem Insolvenzverwalter steht auch kein Wahlrecht nach § 103 InsO zu.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 160/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: I-16 U 160/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1218.I16U160.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Leitsätze
§§ 103, 108 Abs. 1 Satz 1, 116 Satz 1 InsO
Der Handelsvertretervertrag erlischt nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Handelsvertreters; dem Insolvenzverwalter steht auch kein Wahlrecht nach § 103 InsO zu.
Tenor
Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 15. Juli 2009 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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