Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-21, I-24 W 61/09

I-24 W 61/09Obergericht21.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 61/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-21

Aktenzeichen: I-24 W 61/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1221.I24W61.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels der Kostenfestsetzungsbeschluss der 13. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin - vom 3. August 2009 aufgehoben.

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. März 2009 sind von dem Kläger 366,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. April 2009 an den Erst-beklagten zu erstatten.

Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch des Erstbeklagten wird zu-rückgewiesen.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger 60 % und der Erstbeklagte 40 %.

Beschwerdewert: 620,00 EUR

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