I-8 W 28/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-21, I-8 W 28/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-21, I-8 W 28/09
I-8 W 28/09Obergericht21.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 W 28/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-21
Aktenzeichen: I-8 W 28/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1221.I8W28.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Duisburg vom 07.09.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gegenstandswert: 468,74 €.
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