I-4 U 27/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-22, I-4 U 27/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-22, I-4 U 27/09
I-4 U 27/09Obergericht22.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 27/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-22
Aktenzeichen: I-4 U 27/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1222.I4U27.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Februar 2009 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Abteilung 33 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.435,80 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 3/10 und der Beklag-ten zu 7/10 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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