I-24 U 79/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-28, I-24 U 79/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-28, I-24 U 79/09
I-24 U 79/09Obergericht28.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 79/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-28
Aktenzeichen: I-24 U 79/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1228.I24U79.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. März 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Beklagten zu 95% und dem Kläger zu 5% auferlegt.
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Der Berufungsstreitwert wird auf 10.304,82 EUR festgesetzt, davon entfal-len auf die Berufung 9.798,02 EUR und auf die Anschlussberufung 506,80 EUR.
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