Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-04, I-3 Wx 227/09

I-3 Wx 227/09Obergericht04.01.2010

Regest

GBO § 44; BGB § 885 Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: „ … wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt oder sonstwie erheblich und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt …“) ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Januar 2010 – I-3 Wx 227/09

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 227/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-04

Aktenzeichen: I-3 Wx 227/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0104.I3WX227.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

GBO § 44; BGB § 885

Der Anspruch des Grundstückseigentümers, der sein Grundstück gegen Übernahme einer Betreuungsverpflichtung übertragen hat, auf Rückübertragung für den Fall des Rücktritts wegen Verletzung dieser Vereinbarung (hier: „ … wenn G. seine in dieser Urkunde übernommenen Betreuungspflichten beharrlich nicht erfüllt oder sonstwie erheblich und nachhaltig gegen den Geist dieses Vertrages verstößt …“) ist hinreichend bestimmt und kann durch eine entsprechende Eigentumsvormerkung gesichert werden.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Januar 2010 – I-3 Wx 227/09

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Das Grund-buchamt wird angewiesen, von den dort geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.

Geschäftswert: 3.000 €.

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