I-1 W 71/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-11, I-1 W 71/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-11, I-1 W 71/09
I-1 W 71/09Obergericht11.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 71/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-11
Aktenzeichen: I-1 W 71/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0111.I1W71.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Krefeld vom 18. November 2009 aufgehoben.
Das Landgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag der Antragstellerin vom 8. September 2009 auf Erlass einer Beweisanordnung gemäß § 485 ZPO Abstand zu nehmen.
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