I-20 U 54/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-12, I-20 U 54/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-12, I-20 U 54/09
I-20 U 54/09Obergericht12.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 54/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-12
Aktenzeichen: I-20 U 54/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0112.I20U54.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Februar 2009 verkün-dete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre¬ckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.