VI-3 Kart 74/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-13, VI-3 Kart 74/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-13, VI-3 Kart 74/08 (V)
VI-3 Kart 74/08 (V)Obergericht13.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 74/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-13
Aktenzeichen: VI-3 Kart 74/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0113.VI3KART74.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 20.10.2008 - BK 4-07/109 - wird zurückgewiesen.
Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre Auslagen selbst.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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