I-2 U 103/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-14, I-2 U 103/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-14, I-2 U 103/04
I-2 U 103/04Obergericht14.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 103/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: I-2 U 103/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0114.I2U103.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das am 19. Oktober 2004 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten zu 2. wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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