I-2 U 69/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-14, I-2 U 69/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-14, I-2 U 69/08
I-2 U 69/08Obergericht14.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 69/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: I-2 U 69/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0114.I2U69.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das in 2008 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 200.000,-- € festgesetzt.
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