I-17 U 6/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-15, I-17 U 6/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-15, I-17 U 6/09
I-17 U 6/09Obergericht15.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 6/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-15
Aktenzeichen: I-17 U 6/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0115.I17U6.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. 12. 2008 verkündete Urteil der
- Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der der Streithelfer der Klägerin fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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