Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-15, I-17 U 6/09

I-17 U 6/09Obergericht15.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 6/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-15

Aktenzeichen: I-17 U 6/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0115.I17U6.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. 12. 2008 verkündete Urteil der

  1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der der Streithelfer der Klägerin fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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