I-2 W 69/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-20, I-2 W 69/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-20, I-2 W 69/09
I-2 W 69/09Obergericht20.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 69/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-20
Aktenzeichen: I-2 W 69/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0120.I2W69.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestset-zungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12.11.2009 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16.11.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 635,60 € festgesetzt.
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