4 UF 248/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-25, 4 UF 248/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-25, 4 UF 248/09
4 UF 248/09Obergericht25.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 UF 248/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-25
Aktenzeichen: 4 UF 248/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0125.4UF248.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 29. September 2009 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kempen durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Frist zur Stellungnahme für den Beklagten: bis zum 15. Februar 2010.
Das Prozesskostenhilfegesuch des Beklagten wird zurückgewiesen.
Wert: 1.018,00 € (= 7 x (199,00 € - 125,00 €) + 5 x (225,00 € - 125,00 €)
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