I-4 U 13/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-26, I-4 U 13/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-26, I-4 U 13/09
I-4 U 13/09Obergericht26.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 13/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-26
Aktenzeichen: I-4 U 13/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0126.I4U13.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Januar 2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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