I-4 U 139/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-26, I-4 U 139/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-26, I-4 U 139/08
I-4 U 139/08Obergericht26.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 139/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-26
Aktenzeichen: I-4 U 139/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0126.I4U139.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrich-terin – des Landgerichts Düsseldorf vom 23.Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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