I-15 U 195/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-27, I-15 U 195/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-27, I-15 U 195/09
I-15 U 195/09Obergericht27.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 195/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-27
Aktenzeichen: I-15 U 195/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0127.I15U195.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04.03.2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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