I-2 U 125/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-28, I-2 U 125/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-28, I-2 U 125/08
I-2 U 125/08Obergericht28.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 125/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-28
Aktenzeichen: I-2 U 125/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0128.I2U125.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das am 7. Oktober 2008 verkündete Urteil der 4b Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 255.000,-- €.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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