Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-28, I-2 U 126/08

I-2 U 126/08Obergericht28.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 126/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-28

Aktenzeichen: I-2 U 126/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0128.I2U126.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 7. Oktober 2008 verkündete Urteil der 4a Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 210.000,-- €.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.