I-2 U 127/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-28, I-2 U 127/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-28, I-2 U 127/08
I-2 U 127/08Obergericht28.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 127/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-28
Aktenzeichen: I-2 U 127/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0128.I2U127.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2008 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Beklagten zu 90 % und von der Klägerin zu 10 % zu tragen sind.
II.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicher¬heits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
III.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 297.000,-- €.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.