Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-01, I-20 W 152/09

I-20 W 152/09Obergericht01.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 152/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-01

Aktenzeichen: I-20 W 152/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0201.I20W152.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Gläubigerin und der Schuldner gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 24. November 2009 in der Fassung des teilweisen Abhilfebeschlusses vom 16. Dezember 2009 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird entsprechend der erstinstanzlichen Wertfestsetzung auf 40.000 € festgesetzt.

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