I-24 U 214/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-01, I-24 U 214/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-01, I-24 U 214/09
I-24 U 214/09Obergericht01.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 214/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-01
Aktenzeichen: I-24 U 214/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0201.I24U214.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag der Beklagten vom 23. Dezember 2009 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2009 verkündete Vorbehaltsurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.