Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-01, I-24 U 214/09

I-24 U 214/09Obergericht01.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 214/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-01

Aktenzeichen: I-24 U 214/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0201.I24U214.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Beklagten vom 23. Dezember 2009 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2009 verkündete Vorbehaltsurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Beklagte.

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