I-9 U 170/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-01, I-9 U 170/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-01, I-9 U 170/09
I-9 U 170/09Obergericht01.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 170/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-01
Aktenzeichen: I-9 U 170/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0201.I9U170.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24.07.2009 wird mit der Maßgabe zurück-gewiesen, dass der dem Kläger vom Landgericht zuerkannte Betrag von 101.400,00 € seit dem 12.09.2008 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamt-schuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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