I-2 U 89/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-05, I-2 U 89/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-05, I-2 U 89/06
I-2 U 89/06Obergericht05.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 89/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-05
Aktenzeichen: I-2 U 89/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0205.I2U89.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
wird der Urteilsausspruch des am 28. Januar 2010 verkündeten Urteils in Abschnitt D. nach § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Am Ende des 1. Absatzes muss es richtig lauten:
"falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet".
Am Ende des 2. Absatzes muss es richtig lauten:
"falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten".
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